Vermittlerbedingungen der SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd Reisebüro
Lieber Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Touristikleistungen von Drittanbietern durch SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd (SWPHL) und sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
Sofern Sie eine von der SWPHL selbst veranstaltete Reise gebucht haben, gelten ausschließlich die ausführlichen Reisebedingungen der SWPHL.
Abschnitt A: Vermittlung von Reisen, Flugbeförderung und sonstigen Touristikleistungen
1. Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen
1.1 SWPHL bietet auf dieser Website (nachfolgend "Website") Reise-, Flug-, Hotelleistungen und sonstige touristische Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend "Touristikleistungen"), wie z.B. Reiseversicherungen, Mietwagen, etc., verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisevermittler etc. (nachfolgend zusammenfassend "Anbieter" genannt) an. Der Kunde kann aus diesem Angebot Verträge über Touristikleistungen mit SWPHL oder dem jeweiligen Anbieter abschließen.
1.2 SWPHL tritt hinsichtlich der Leistungen der Anbieter ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen dieser Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Zwischen SWPHL und dem Kunden kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung eines Anbieters ein
Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von SWPHL ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter der Touristikleistungen gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden, soweit verfügbar, auf der Website von SWPHL zur Einsichtnahme sowie zur Akzeptanz vor der Buchung bereitgestellt. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
1.4 Die auf der Website dargestellten sowie telefonisch über die Buchungshotline mitgeteilten und ggf. anschließend per E-Mail übermittelten Touristikleistungen stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne seitens SWPHL oder eines jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich dabei um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die jeweilige Touristikleistung abzugeben.
Ein verbindliches Angebot gibt der Kunde ab, indem er:
im Falle einer Onlinebuchung das vollständig ausgefüllte Buchungsformular absendet, oder
im Falle einer telefonischen Buchung mündlich am Telefon oder durch Annahme einer von SWPHL übermittelten Angebots-E-Mail innerhalb der darin genannten Frist zustimmt.
Der Vertrag über die Touristikleistung kommt zustande, wenn der Anbieter oder SWPHL die Annahme des Angebots durch eine Buchungsbestätigung oder Rechnung erklärt. Alternativ kann SWPHL ein geändertes Angebot unterbreiten, das vom Kunden innerhalb der angegebenen Frist angenommen werden kann. Auch in diesem Fall kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Kunden zustande.
Weder SWPHL noch der jeweilige Anbieter sind verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen. Ein Vertragsschluss ist somit für beide Seiten unverbindlich, bis eine ausdrückliche Annahmeerklärung vorliegt.
1.5 Der Vertragstext und Ihre Bestelldaten werden von SWPHL zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung leitet SWPHL die Vertragsdaten an die von Ihnen ausgewählten Vertragspartner (wie z.B. Reiseveranstalter, Airline, Kreditkartenunternehmen etc.) weiter.
Zur einfachen Archivierung stellen wir Ihnen sämtliche Informationen zum geschlossenen Vermittlungs- bzw. Reisevertrag mit der Bestätigung des Reiseveranstalters/Vertragspartners zur Verfügung.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde hat SWPHL für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag
insoweit, als SWPHL nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit SWPHL nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden SWPHL die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte.
Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SWPHL oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen
bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SWPHL oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen
bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, SWPHL auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen.
Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt.
2.2
Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. SWPHL wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. SWPHL empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber SWPHL gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber SWPHL als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt SWPHL - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet SWPHL für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von SWPHL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von SWPHL zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
2.3 Eine Buchung von durch SWPHL vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.
3. Geschäftsabwicklung
3.1 Service Center:
Bei allen Fragen wird der Kunde durch das Service Center begleitet. Dieses steht ihm
über die Kontakt-Seite im Servicebereich auf dieser Website sowie über die im Impressum
angegebenen Rufnummern täglich zu den dort angegebenen Zeiten zur Verfügung.
3.2 Vergütungsansprüche von SWPHL
a) Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften gilt:
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit von SWPHL beinhalten.
Die Vergütung von SWPHL im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit von SWPHL und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den, den Kunden im Buchungsverlauf bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten.
b) Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Touristikleistungen, die Einzelleistungen sind, und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Hinweis von SWPHL im Buchungsverlauf erfolgen.
c) Der Anspruch von SWPHL auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Anbieter oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
3.3 Zahlungen
a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die
auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der
§§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines
Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch SWPHL oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit SWPHL oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist SWPHL Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters.
b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den
gängigen Kreditkarten wie VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom jeweiligen Anbieter als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Zusätzlich können, je nach Anbieter auch weitere Zahlungsmethoden wie z. B. PayPal, Sofortüberweisung, SEPA-Banklastschrift oder Banküberweisung angeboten werden.
Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs sowie in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters angezeigt.
c) SWPHL behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.
3.4 Reiseplan bzw. Reiseunterlagen:
a) Hinsichtlich des Reiseunterlagen-Versandes verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen in den Reisebedingungen des betreffenden Anbieters, die Ihnen vor der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
b) Fluggesellschaften bieten ausschließlich statt eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket (E-Ticket) an. Dabei wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (zumeist per E-Mail) übermittelt, der vom Kunden beim Check-In in Verbindung mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) zu nennen oder vorzulegen ist.
c) Insbesondere bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen durch Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage beim Anbieter.
d) Bei vermittelten Pauschalreisen trifft sowohl den Kunden wie auch SWPHL die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Anbieters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch SWPHL übermittelt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
e) Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung durch SWPHL nach deren Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
3.5 Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung):
a) Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die
Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B.
Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. SWPHL ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Kunden im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
3.6 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt und an den jeweiligen Anbieter weitergegeben, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.SWPHL.de/Datenschutz
3.7 Sonderwünsche nimmt SWPHL nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Anbieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat SWPHL für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für von SWPHL an den Anbieter einer Pauschalreise zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Anbieters der Pauschalreise zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters werden.
4. Reiseversicherungen
4.1 SWPHL weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
4.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
4.3 SWPHL empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
4.4 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
5.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist SWPHL verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird SWPHL ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
5.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten
die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über gesperrte Fluggesellschaften & Informationspflicht
die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 – Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
5.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
6. Haftung von SWPHL
6.1 SWPHL haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung durch den Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
6.2 SWPHL ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Leistungen, Buchungskonditionen, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen Dritter beruhen allerdings auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Eine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB wird von SWPHL nicht übernommen.
6.3 Sämtliche angebotenen Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar.
SWPHL haftet nicht für die Verfügbarkeit einer bestimmten Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage und übernimmt keine Beschaffungsgarantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB
6.4 SWPHL übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit
und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatischen Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionellen Texten und Bildern zu Orten und Regionen. Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind jedoch allein die Ortsangaben, die Ihnen im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der Reisebestätigung gemacht werden.
6.5 Die unter Ziff. 6.2, 6.3 und 6.4 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit SWPHL fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung der SWPHL für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
6.6 Im Übrigen haftet SWPHL bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von SWPHL auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
6.7 SWPHL haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust oder Untergang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
6.8 SWPHL haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der SWPHL oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
6.9 Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe SWPHL nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet SWPHL im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet SWPHL gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
6.10 Eine etwaige eigene Haftung von SWPHL aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder aus § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Schlussbestimmungen
7.1 SWPHL behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit seiner Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den jeweils aktuellen Bedingungen.
7.2 Diese Bedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und SWPHL bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.
7.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SWPHL unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland).
7.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
7.5 SWPHL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SWPHL nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Veröffentlichung dieser Vermittlerbedingungen der SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd - Online für SWPHL verpflichtend würde, informiert SWPHL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
SWPHL verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr .
Verwender
SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG
Hafenbad 4
89073 Ulm
Handelsregister: Ulm HRA 3131
Stand: 27.05.2025
Reisevermittler:
IMPRESSUM
Auf dieser Seite haben wir Informationen zur SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd sowie wichtige rechtliche Hinweise zum Internetangebot www.SWPHL-reisebuero.de für Sie zusammengestellt.
Unsere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.
SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd
Hafenbad 4
89073 Ulm
Telefon: +49 (0) 731 / 1415 – 0
Telefax: +49 (0) 731 / 14 45 – 27
E-Mail: info@swphl.de
Handelsregister:
Amtsgericht Ulm
HRA 3131
Ust-Ident.-Nr. DE225-547-569
Geschäftsführer:
Frank Wesserlingk
Urheberrecht
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Gewährleistungs-Ausschluss
Die Informationen, die SWPHL Deutschland auf ihren Websites zur Verfügung stellt, unterliegen einer ständigen Kontrolle und werden laufend aktualisiert. Jedoch ist es möglich, dass sich Daten trotz sorgfältigster Überprüfung inzwischen verändert haben. Aus diesem Grund übernimmt die SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd keine Haftung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten gegebenen Informationen. Dies gilt ebenfalls für alle Websites, auf die in diesem Auftritt per Hyperlink verwiesen wird. Die SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd haftet nicht für den Inhalt derartiger Seiten.
Ferner behält sich die SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Informationen zu ändern oder zu ergänzen. Seiten, die Aussagen enthalten, welche sich auf die Zukunft beziehen, bauen auf der Überzeugung des Managements von der SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd auf und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd weist jede Absicht oder Verpflichtung von sich, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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